§ 42c EStG "Örtliche Zuständigkeit der Finanzämter im Lohnsteuerverfahren" wurde durch das StÄndG 1992 v 25. 02.1992, BGBl I 1992, 297 aufgehoben. Die Vorschrift ist letztmals für das Kalenderjahr 1990 anzuwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge