Tageszeitungen sind grds der Privatsphäre zuzurechnen. Dies gilt auch, wenn mehrere Zeitungen abonniert werden, es sei denn, eine Tageszeitung wird allein im Betrieb verwendet (BFH BStBl II 1983, 715). Wenn es sich um Exemplare handelt, die allein für die Lektüre der Kunden, Mandanten oder Patienten bestimmt sind, ist ein BA-Abzug möglich (Bode in Kirchhof, § 4 EStG Rz 257 "Tageszeitung").

Ob darüber hinaus nach der neuen Rspr des GrS (BFH BStBl II 2010, 672) ein teilweiser Abzug von Aufwendungen möglich ist, dürfte zweifelhaft sein. ME kommt auch nach dieser neuen Rspr kein Teilabzug in Betracht, da sie allein die Lebensführung betreffen (ebenso BMF BStBl I 2010, 614 Rz 4).

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