Die auf insolvenzrechtlicher Anfechtung (durch den Insolvenzverwalter) beruhenden Rückzahlungen von BA (hier: Krankenkassenbeiträge und Steuerzahlungen) stellen BE des Insolvenzschuldners im Rahmen seiner ausgeübten gewerblichen Tätigkeit dar (FG Sachsen v 16.05.2018, 5 K 1471/17, rkr).

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