Rn. 6

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Von Veräußerungszeitrenten spricht man, wenn eine Veräußerungsrente zeitlich befristet ist, dh die Laufzeit genau festgelegt ist (zB Zahlung einer Rente für eine Laufzeit von 10 Jahren). Diese Renten werden idR wie Kaufpreisraten behandelt (BFH BFH/NV 1993, 87). Bei der Berechnung des Zinsanteils ist von einem Wert von 5,5 % auszugehen (BFH BFH/NV 2002, 10; vgl R 16 Abs 11 S 10 EStR 2012). S "Ratenkauf".

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