Rn. 1050

Stand: EL 114 – ET: 02/2016

Wie allg wird die handelsrechtliche Bilanzierung von Leasinggeschäften durch die ertragsteuerlichen Vorgaben dominiert. Noch unter der Herrschaft des AktG 1965 hat das IDW eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich indes als Totgeburt herausgestellt hat. Zur Zeit ist lediglich HFA 1/1989 gültig, die – von den tatsächlichen Verhältnissen ausgehend – lediglich Bilanzierungsfragen beim Leasinggeber behandelt. Über die Zuordnung zum Leasinggeber bzw -nehmer ist dagegen keine einschlägige Verlautbarung gültig.

 

Rn. 1051

Stand: EL 114 – ET: 02/2016

Die 4. EG-Richtlinie, die neue EU-Bilanzierungsrichtlinie (2013/34/EU) v 26.06.2013 und derzufolge das HGB bieten ebenfalls keine Zuordnungskriterien für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Als eine Art Ersatzlösung ist die Verpflichtung zur Anhangangabe nach § 285 Nr 3 HGB (beim nicht bilanzierenden Leasingnehmer) anzusehen. Die so gegebene Nichtregelung im EU-Bereich hat die EU-Kommission veranlasst, Vorschläge zur bilanziellen Behandlung von Leasingverträgen auszuarbeiten. Inzwischen ist ein Arbeitspapier der EU-Kommission vorgelegt worden. Das weitere Verfahren ist derzeit offen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Abstimmung mit anderen internationalen Rechnungslegungsstandards, DB 1995, 333.

 

Rn. 1052

Stand: EL 114 – ET: 02/2016

Nach IAS 17 gelten Zurechnungskriterien, die sich insb durch die Betonung von substance over form von der deutschen Praxis unterscheiden. Vgl im Einzelnen Lüdenbach/Freiberg in Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IFRS-Komm, 5. Aufl 2007, § 15.

 

Rn. 1053–1059

Stand: EL 114 – ET: 02/2016

vorläufig frei

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