Rn. 825

Stand: EL 91 – ET: 05/2011

Der Ansatz sog antizipativer RAP, also der Ansatz von Einnahmen nach dem Abschlussstichtag auf der Aktivseite, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit vor diesem Tag darstellen, ist handelsrechtlich u steuerrechtlich unzulässig. Solche Vorgänge dürfen nicht im Wege der RAP dargestellt werden, sondern durch Aktivierung einer Forderung.

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