Rn. 87
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
Die Begründung von BV setzt tatbestandlich voraus:
- einen sachlichen Bezug zum Betrieb (s Rn 82),
- die persönliche Zuständigkeit des Betriebsinhabers (s Rn 39ff),
- ein entsprechendes Handeln des Betriebsinhabers (s Rn 52).
Rn. 88–89
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
vorläufig frei
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