Rn. 65

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

Ausweislich höchstrichterlicher Finanz-Rspr (BFH v 07.08.2000, GrS 2/99, BStBl II 2000, 635) umfasst der WG-Begriff

Der WG-Begriff umfasst mithin objektiv werthaltige, konkretisierbare ("greifbare") Vermögenswerte, die nach der Verkehrsanschauung selbstständig bewertbar sind.

Die Grenzen der bilanzsteuerrechtlichen Grundeinheit WG werden damit durch die Kriterien objektive Werthaltigkeit, Greifbarkeit und selbstständige Bewertbarkeit bestimmt (Weber-Grellet, Steuerbilanzrecht, 1996, § 8 Rz 4–7; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 5. Aufl 1999, § 3 I 2). Von selbstständigen WG abzugrenzen sind unselbstständige Bestandteile, wertbildende Faktoren und bloße Nutzungsvorteile eines WG (zB BFH v 20.3.2003, IV R 27/01, BStBl II 2003, 878).

Zu den Merkmalen des WG-Begriffs im Einzelnen s Rn 594ff.

 

Rn. 66–74

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

vorläufig frei

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