Rn. 60

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

Zur Auslegung des Begriffsbestandteils "Vermögen" verlässt uns die Nomenklatur des EStG vollständig. In der (betriebs-)wirtschaftlichen Begriffswelt versteht man unter "Vermögen" den in Geld ausgedrückten Wert aller materiellen u immateriellen Güter, die in der Verfügungsbefugnis einer Wirtschaftseinheit stehen, also einen positiv einzuschätzenden Besitz o ein Herrschaftsrecht. Nahe liegt auch die Bezugnahme auf den – allerdings auch legal undefinierten – Vermögensgegenstand iSd HGB (§ 246 Abs 1 HGB) oder den Vermögenswert (asset) iSv IFRS F.53. Diesen Bezugnahmen kann allerdings nur eine Hilfsfunktion zukommen.

(Betriebs-)"Vermögen" iSd 4 Abs 1 EStG ist die Gesamtheit, der dem StPfl zuzurechnenden u dem Betrieb zuzuordnenden (positiven) WG u Schulden (negative WG, BFH v 17.07.2007, GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, 613) nebst RAP u Bilanzierungshilfen. "Vermögen" im steuerlichen und auch im handelsrechtlichen Sinn umfasst nicht die menschliche Arbeitskraft.

 

Rn. 61–64

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

vorläufig frei

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