Rn. 5
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
Die vom BZSt gebildeten ELStAM umfassen bei der Wahl des Faktorverfahrens auch den vom FA ermittelten Faktor, den dieses gemäß § 39e Abs 1 S 2 EStG dem BZSt übermitteln muss (s § 39e Rn 12 (Mues)).
Wird von den Ehegatten/Lebenspartnern das Faktorverfahren gewählt, scheidet ein LStJA durch den ArbG aus (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 3b EStG, s § 42b Rn 40 (Pust)); es liegt ein Fall der Pflichtveranlagung vor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG, s § 46 Rn 40 (Barein)).
Die Wahl der Steuerklassenkombination bzw die Wahl des Faktorverfahrens beeinflussen die Höhe von Lohnersatzleistungen (s Rn 1).
Rn. 6–9
Stand: EL 152 – ET: 08/2021
vorläufig frei
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen