Rn. 75

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Voraussetzung nach § 35c EStG ist nicht, dass sich der Lebensmittelpunkt des StPfl in der selbst genutzten Wohnung befinden muss. Somit kann auch eine Ferienwohnung als begünstigtes Objekt dienen (ebenso Schallmoser in Blümich, § 35c EStG Rz 15; Levedag in Schmidt, § 35c EStG Rz 10; Seifert, Stbg 2020, 105).

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