Rn. 141

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Begünstigt sind ausschließlich Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG, die im zvE enthalten sind, und nicht der Halbeinkünfte-/Teileinkünftebesteuerung unterliegen.

Zum Umfang der in Betracht kommenden Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne s Rn 56.

Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind nicht nach § 34 Abs 3 HGB begünstigt; zur Verfassungsmäßigkeit s Rn 35.

Abzugsbeträge von der Summe der Einkünfte, vom Gesamtbetrag der Einkünfte und vom Einkommen sind zunächst bei den nicht nach § 34 EStG begünstigten Einkünften zu berücksichtigen.

Erzielt der StPfl in einem VZ sowohl nach § 34 Abs 1 EStG als auch nach § 34 Abs 3 EStG begünstigte Einkünfte, sind die bei den begünstigten Einkünften nicht verrechneten Abzugsbeträge mit den außerordentlichen Einkünften in der Reihenfolge zu verrechnen, die für den StPfl am günstigsten ist, vgl R 34.1 Abs 1 S 4 EStR 2012.

Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist als sachliche Steuerbefreiung, s Rn 123, von den begünstigten Einkünften abzuziehen.

Erzielt der StPfl in einem VZ mehrere Veräußerungsgewinne, so hat er ein Wahlrecht, bei welchem Veräußerungsgewinn der Freibetrag in Abzug gebracht werden soll, vgl R 16 Abs 13 S 7 EStR 2012.

Zur Aufteilung eines Freibetrages bei einer Betriebsaufgabe über zwei Kj vgl BMF v 20.12.2005, BStBl I 2006, 7.

Ist in dem Veräußerungsgewinn eine Anteilsveräußerung enthalten, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegt, wird der Freibetrag gemäß § 16 Abs 4 EStG für Zwecke der Ermittlung der nach § 34 Abs 1 und 3 EStG tarifermäßigt zu besteuernden Gewinne vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist,.vgl H 16 Abs 13 EStH 2021 "Teileinkünfteverfahren"; kritisch hierzu s Rn 70 und 71.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge