Rn. 12b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 10 Abs 2 Nr 1 EStG hat (ebenfalls) Spiegelbildfunktion (dem Grunde und der Höhe nach): Einen Abzug als Sonderausgaben verbietet zwar § 3c Abs 1, 2 EStG nicht, wohl aber § 10 Abs 2 Nr 1 EStG (ergänzt um einen Hs 2 betr Krankenversicherung- und Pflegeversicherung-Zuschüsse ab VZ 2010).

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