Rn. 37
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Bei Leistungen aus einer Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen (diese Differenzierung ist nicht verfassungswidrig, s Rn 30):
Leistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung | Leistungen aus privater Unfallversicherung |
Dazu s Rn 37a – 37m. | Dazu s Rn 38. |
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