Rn. 570

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 14 EStG befreit

 
Fall des § 3 Nr 14 EStG Inhalt der Steuerbefreiung Erläuterung dazu
1 Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung s Rn 571571a
2 von dem gesetzlichen Rentenversicherung-Träger getragene Anteile nach § 249a SGB V an den Beiträgen für die gesetzlichen Krankenversicherung. s Rn 571b571c
 

Rn. 570a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls griffe § 22 Nr 1 EStG ein, der Rentner könnte die Aufwendungen seinerseits als Sonderausgaben abziehen. Wegen der Steuerfreiheit in § 3 Nr 14 EStG scheidet jedoch ein Abzug der Zuschüsse als Sonderausgaben beim Rentner aus (§ 10 Abs 2 Nr 1 EStG).

 

Rn. 570b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Während § 3 Nr 14 EStG Zuschüsse an Rentner betrifft, stellt § 3 Nr 62 EStG (ua) Beiträge zur Krankenversicherung der ArbN steuerfrei.

 

Rn. 570c

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 14 EStG bestehen nicht.

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