Rn. 212

Stand: EL 138 – ET: 09/2019

Abfindung

für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832).

Appartementhaus u Hotelbetrieb

können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69).

Aufbau-Teilbetrieb

Aufbau-Teilbetrieb, der noch keine werbende Tätigkeit aufgenommen hat, kann Teilbetrieb sein (BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 458; BFH v 22.06.2010, BFH/NV 2011, 10; aA zu Art 2j FusionsRL BMF BStBl I 2011, 1314 Tz 15.03).

Automat

Automaten sind, sofern gleichartige Waren (zB Tabakwaren) vertrieben werden, nur dann als Teilbetrieb anzunehmen, wenn sie organisatorisch u personell von den anderen Vertriebswegen getrennt sind (BFH v 14.03.1989, BFH/NV 1991, 291); so auch bei räumlich abgrenzbaren (Automaten-)Vertriebsnetzen (BFH v 10.03.1998, BFH/NV 1998, 1209).

Barbetrieb

Eine neben einem Hotel betriebene Bar kann Teilbetrieb sein (BFH v 05.10.1976, BStBl I 1977, 42).

Beförderungsunternehmen

s "Omnibusunternehmen", "Taxi" u "Transportunternehmen".

Besitzunternehmen

Kein Teilbetrieb sind einzelne Grundstücke, die teils an die Betriebsgesellschaft sowie teils an Fremde vermietet werden (BFH v 24.04.1969, BStBl II 1969, 397). Anders jedoch, wenn die gewerbliche Verpachtung selbstständiger Teil des auch originär tätigen Besitzunternehmens ist (BFH v 21.06.2001, BStBl II 2002, 537; BFH v 20.01.2005, BStBl II 2005, 395) o wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (BFH v 12.11.1997, BFH/NV 1998, 690). Ob eine Teilbetriebsaufgabe/-veräußerung vorliegt, bestimmt sich nach den Verhältnissen des Besitzunternehmens (BFH v 27.09.1993, BFH/NV 1994, 617).

Beteiligung

Die Beteiligung einer gewerblich geprägten PersGes an einer vermögensverwaltenden PersGes ist kein Teilbetrieb (BFH v 11.07.1996, BStBl II 1997, 39). Der Verkauf einer Kapitalbeteiligung von weniger als 100 % kann die Veräußerung eines "echten" Teilbetriebs darstellen, nämlich einer solchen, der die "Verwaltung von Beteiligungen" zum Gegenstand hat (FG Köln v 18.10.2007, EFG 2008, 447).

Beteiligungsverwaltung

s "Beteiligung"

Betonherstellung

ist kein Teilbetrieb, wenn diese durch einen Betonpumpenbetrieb (Serviceleistung) ergänzt wird (FG Münster v 18.06.1998, EFG 1998, 1465). Auch das Betonwerk ist mangels ausreichender Selbstständigkeit kein Teilbetrieb, wenn der Einsatz der Betonmischfahrzeuge u die gesamte kaufmännische Verw (Warenbezug, Preisgestaltung, Einstellung u Entlassung von Personal, Rechnungstellung) zentral gesteuert wird (BFH v 03.12.1985, BFH/NV 1986, 315).

Betriebsgrundstück

Einzelne Betriebsgrundstücke sind idR kein Teilbetrieb, aber wesentliche Betriebsgrundlage des Teilbetriebs. Unterhält ein StPfl im Rahmen eines Gebäudes mehrere Teilbetriebe, liegt eine Teilbetriebsveräußerung nur vor, wenn der StPfl das Grundstück (anteilig) mitveräußert (BFH v 06.05.1999, BFH/NV 1999, 1329): Grundstücke als UV sind kein Teilbetrieb (BFH v 20.08.1986, BFH/NV 1987, 646).

Blumenladen

Kann neben einer Gärtnerei Teilbetrieb sein (BFH v 26.04.1979, BStBl II 1979, 732).

Brauereigastwirtschaft

Brauereigastwirtschaft, die von einem Brauereiunternehmen betrieben wird, ist ein Teilbetrieb (BFH v 03.08.1966, BStBl III 1967, 47), auch wenn sie verpachtet wird (BFH v 12.12.1968, BStBl II 1969, 238; BFH v 20.06.1989, BFH/NV 1990, 102).

Brennerei

Eine Kornbrennerei, die als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb in den Gesamtbetrieb integriert ist, kann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse Teilbetrieb sein (FG Nds v 22.01.2014, EFG 2014, 912).

Buchführung

Eine eigene Buchführung indiziert einen Teilbetrieb (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376). Sie ist aber weder unerlässlich (BFH v 26.10.1989, BStBl II 1990, 373; FG Köln v 23.07.1997, EFG 1998, 296) noch allein ausreichende Voraussetzung (BFH v 24.04.1969, BStBl II 1969, 397).

Café

Keine Teilbetriebsveräußerung o -aufgabe, wenn Betriebsgrundstück BV bleibt (BFH v 14.06.1967, BStBl III 1967, 724).

Dentallabor

eines Zahnarztes o einer Zahnärzte-Praxisgemeinschaft ist idR kein Teilbetrieb (BFH v 22.12.1993, BStBl II 1994, 352; BFH v 25.07.1994, BFH/NV 1995, 497).

Dienstleistungsunternehmen

Eine ausgegliederte Verwaltungsabteilung (Hausverwaltung) ist kein Teilbetrieb, wenn sie keinen eigenen Kundenkreis hat u ihr Wirkungskreis von dem des Hauptbetrieb nicht örtlich abgrenzbar ist (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832).

Der Bereich der Hausverwaltung im Einzelunternehmen eines Immobilienmaklers u -verwalters ist kein Teilbetrieb, wenn er nach äußerem Erscheinungsbild, Raumaufteilung, Organisation, Buchhaltung u JA nicht getrennt geführt wird (BFH v 03.10.1984, BStBl II 1985, 245).

Druckerei u Zeitungsverlag

können Teilbetriebe sein (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 45); ebenso Offset-/Tampon-Druckerei (FG BdW v 16.11.1992, EFG 1993, 784).

Eigentumswohnung

Keine Teilbetriebsveräuß...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge