Rn. 68c

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Ein Problem stellt die Zuordnung des Zinsvortrags an Gesellschafter in der Rechtsform der KapGes infolge der Abzugsbeschränkung nach § 4h EStG nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (s BMF vom 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Tz 50–52) statt nach der Verursachung dar: hierzu s § 4h Rn 233ff (Eggert) und die dortige Bsp sowie Middendorf/Stegemann, INF 2007, 307. ME wäre verursachungsbezogene Zurechnung analog der Verteilung der nicht abzugsfähigen Zinsen nach § 4 Abs 4a EStG gemäß BFH vom 29.03.2007, BFH/NV 2007, 1960 gerechtfertigt, aber für die Praxis ist die Orientierung am BMF vom 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 maßgebend, wonach nicht abziehbare Zinsaufwendungen den Mitunternehmern auch dann nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind, wenn es sich um Zinsaufwendungen aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers handelt.

Das BMF BStBl I 2008, 718 gibt in Tz 52 folgende Zuordnung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen an die beteiligten KapGes vor:

 

Beispiel:

An der ABC-OHG sind die A-GmbH zu 10 %, die B-GmbH zu 60 %, die C-GmbH zu 30 % beteiligt. Alle Gesellschaften gehören einem Konzern an. Der Gewinnverteilungsschlüssel der OHG richtet sich nach den Beteiligungsquoten. Der Gewinn der OHG (Gesamthandsbereich) beträgt am 31.12.01 10 Mio EUR. Die A-GmbH hat ihre Beteiligung fremdfinanziert. Es entstehen bis zum 31.12.01 im Sonder-BV-Bereich der A-GmbH Sonder-BA in Höhe von 7 Mio EUR. Der OHG gelingt der Escape nicht.

Am 01.01.02 scheidet

a) die A-GmbH
b) die C-GmbH aus.

Lösung:

1. Gewinnverteilung:

 
    A (10 %) B (60 %) C (30 %)
Gesamthand 10 000 000 1 000 000 6 000 000 3 000 000
Sonder-BA ./. 7 000 000 ./. 7 000 000    
Gewinn 3 000 000 ./. 6 000 000 6 000 000 3 000 000

2. Ermittlung der abziehbaren Zinsen: Der maßgebliche Gewinn beträgt 3 Mio EUR + 7 Mio EUR = 10 Mio EUR. Die abziehbaren Zinsen betragen 10 Mio EUR × 30 % = 3 Mio EUR

3. Ermittlung des Zinsvortrags: 7 Mio EUR ./. 3 Mio EUR = 4 Mio EUR

4. Gewinnverteilung nach Anwendung der Zinsschranke:

 
    A (10 %) B (60 %) C (30 %)
Gesamthand 10 000 000 1 000 000 6 000 000 3 000 000
Sonder-BA ./. 7 000 000 ./. 7 000 000    
         
  3 000 000 ./. 6 000 000 6 000 000 3 000 000
Nicht abziehbare Zinsen 4 000 000 400 000 2 400 000 1 200 000
         
Gewinn 7 000 000 ./. 5 600 000 8 400 000 4 200 000

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