Rn. 140

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Die Vermietung von einzelnen beweglichen WG, zB von Hochseecontainern, Pkw, Wohnmobilen, Booten, Strandkörben, Fernsehern etc, führt grundsätzlich zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG (zB zu Hochseecontainern s BFH v 20.10.2009, BFH/NV 2010, 198), bei in ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge) zu Einkünften iSd § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG oder bei Sachinbegriffen zu Einkünften iSd § 21 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG. Allein aus dem Umstand, dass vermietete bewegliche WG vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden, kann nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit des Vermieters geschlossen werden; zB ist eine GbR, die gelegentlich vermietete Maschinen vor Ablauf deren Nutzungsdauer verkauft oder gegen neuere ersetzt, noch vermögensverwaltend tätig: s BFH v 31.05.2007, BStBl II 2007, 768.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt aber vor, wenn

  • im Zusammenhang mit der Vermietung ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbracht werden, s BFH v 30.07.1985, BStBl II 1986, 359 oder
  • der Umfang der Tätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert, s R 15.7 Abs 2 EStR 2012, zB Autovermietung/-leasing (BFH v 30.07.1985, BStBl II 1986, 359 letzter Absatz oder Leasing von Telefon- und TV-Anlagen: FG Ha EFG 2012, 1771 oder
  • aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts – insbesondere kreiert durch nicht gewerblich geprägte Fondsgesellschaften – die Gebrauchsüberlassung einer Vielzahl beweglicher WG gegenüber der Veräußerung in den Hintergrund tritt (insbesondere wenn schon bei Aufnahme der Tätigkeit die Notwendigkeit des Verkaufs zur Erzielung eines Totalgewinns festgestanden hat: sog Verklammerungs-Rspr, s Rn 136c).

Auf den Gewinn aus dem gewerblichen Verkauf von WG finden die §§ 16, 34 Abs 1 3 EStG auch dann keine Anwendung, wenn das WG zum AV gehört: BFH v 01.08.2013, BStBl II 2013, 910 Rz 22 (Abgrenzung zu BFH BStBl II 2000, 467; BFH/NV 2001, 14).

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