Rn. 127c

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Konstitutives Merkmal des Begriffs Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs 2 S 1 EStG Selbstständigkeit, dh Ausübung der Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr unter Inkaufnahme eines Unternehmerrisikos.

Gegensatz ist die nichtselbstständige Arbeit, weisungsgebunden (hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt) und organisatorisch eingegliedert in den Betrieb des ArbG (s Rn 118 und § 1 LStDV), auf dessen Rechnung ohne eigenes Unternehmerrisiko. § 19 EStG definiert den Begriff der nichtselbstständigen Arbeit nicht, sondern liefert nur beispielhafte Aufzählungen, eine Beschreibung enthält § 1 Abs 1 LStDV. Die §§ 38ff EStG regeln den Abzug der LSt direkt v Arbeitslohn.

Rn 118 zur Abgrenzung des selbständigen Unternehmers gegenüber dem unselbständigen ArbN.

Ob Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit anzunehmen ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Innenverhältnis zum Auftraggeber: Abschnitt 2.2 Abs 1 S 2 UStAE.

Unternehmerstellung und Beitragspflicht zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung schließen sich im Regelfall aus (s § 1 Abs 3 LStDV): BFH v 25.06.2009, BStBl II 2009, 873.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge