Rn. 59

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Die Erzeugung von Rapsöl kann ebenso wie die Erzeugung von Biogas im Rahmen eines Nebenbetriebs erfolgen, sofern die erforderliche Rohstoffmenge überwiegend aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb stammt. Die Weiterverarbeitung des Rapsöls zu RME erfolgt dagegen in einer zweiten Bearbeitungsstufe, mit der Folge, dass es sich hierbei um ein gewerbliches Produkt handelt. Demzufolge führt die Stromerzeugung mittels eines mit RME betriebenen Heizkraftwerks grundsätzlich zu gewerblichen Einkünften (glA Felsmann, A 314).

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