Rn. 18

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

Nach § 12 Nr 3 EStG dürfen Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die USt für Umsätze, die Entnahmen sind, und bestimmte Vorsteuer-Beträge einschließlich der auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen nicht abgezogen werden. § 12 Nr 3 EStG dient der Umsetzung der gesetzgeberischen Entscheidung, dass die Personensteuern nicht ihre eigene Bemessungsgrundlage beeinflussen sollen. Die USt auf Entnahmen und die Vorsteuer auf bestimmte nicht abzugsfähige Aufwendungen dürfen nicht abgezogen werden, damit der Unternehmer gegenüber dem Nichtunternehmer keinen ertragsteuerlichen Vorteil hat. Unter den ebenfalls nicht abzugsfähigen Nebenleistungen werden die steuerlichen Nebenleistungen iSd § 3 Abs 4 AO verstanden.

 

Rn. 19

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

§ 12 Nr 3 EStG existiert in seiner Grundkonzeption seit dem EStG 1938. Die Vorschrift wurde durch das 3. StÄndG 1967 v 22.12.1967 (BGBl I 1967, 1334) auf die USt für den Eigenverbrauch erweitert. Durch das StÄndG 1971 v 23.12.1970 (BGBl I 1970, 1856) dehnte der Gesetzgeber § 12 Nr 3 EStG auf Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, die einkommensteuerlich Entnahmen darstellten. Durch das StRefG 1990 v 25.07.1988 (BGBl I 1988, 1093) wurde § 12 Nr 3 EStG auf die steuerlichen Nebenleistungen mit Ausnahme der Zinsen auf Steuerforderungen nach den §§ 233a, 234 237 AO ausgedehnt. Die Ausnahme für die Zinsen auf Steuerforderungen nach den §§ 233a, 234 237 AO wurde durch das WoBauFG v 22.12.1989 (BGBl I 1989, 2408) noch vor dem Inkrafttreten beseitigt (vgl BFH X R 155/90, BFH/NV 1992, 458). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) wurde § 12 Nr 3 EStG an die gemeinschaftsrechtlich vorgegebene Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe (anstelle der Eigenverbrauchsbesteuerung) und an die Beschränkung des Vorsteuer-Abzugs für Aufwendungen, für die das Abzugsverbot nach § 12 Nr 1 EStG oder das Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–5, 7 Abs 7 EStG gilt, angepasst.

 

Rn. 20–21

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

vorläufig frei

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