Rn. 223

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Mit dem AltEinkG hat der Gesetzgeber zum 01.01.2005 die steuerliche Behandlung von Altersbezügen und von Altersvorsorgeaufwendungen grundlegend neu geregelt. Anlass der Neuregelung war das Urt des BVerfG v 06.03.2002, 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618 mit dem das BVerfG den Gesetzgeber aufgefordert hat, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2005 die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Besteuerung der Beamtenpensionen neu zu regeln.

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