• 2021

Verrechnung passiver Betriebsstättenverluste mit aktiven Betriebsstättengewinnen aus demselben Staat/§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

 

Fraglich ist, ob Verluste aus Betriebsstätten i.S.d. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die die Aktivitätserfordernisse des § 2a Abs. 2 EStG nicht erfüllen, mit nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. V. m. § 2a Abs. 2 EStG "aktiven" Betriebsstättengewinnen verrechnet werden können. Dies dürfte – im Gegensatz zur Auffassung der FinVerw – zu bejahen sein. Hierfür sprechen der Wortlaut der gesetzlichen Regelung sowie deren Systematik und Sinn und Zweck.

(so Moser, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 2a Abs. 2 EStG – Ist eine Verrechnung "passiver" Betriebsstättenverluste mit "aktiven" Betriebsstättengewinnen tatsächlich ausgeschlossen?, DStZ 2021, 277)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge