• 2019

Handwerkerleistungen / Asphaltierungskosten für eine Gemeindestraße / § 35a EStG

 

Fraglich ist, ob es sich bei den Asphaltierungskosten für eine vor dem Grundstück befindliche unbefestigte Gemeindestraße um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil v. 25.10.2017, 3 K 3130/17 – VI R 50/17 mit der Begründung abgelehnt, dass die entsprechenden Aufwendungen nicht als im Zusammenhang mit dem Haushalt des Stpfl. erbracht anzusehen sind. Dieser Auffassung dürfte nicht zu folgen sein. Der Haushaltsbezug ergibt sich vielmehr daraus, dass die Kosten für die Modernisierung der Straße nach der Größe der jeweiligen Grundstücke und deren Nutzungsmöglichkeit umgelegt werden.

(so Arbeitskreis Steuern und Revision im Bund der Wirtschaftsakademiker, Asphaltierungskosten für eine Gemeindestraße: Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a EStG aufgrund einer grundstücksbezogenen Abrechnung?! – Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg v. 25.10.2017, 3 K 3130/17, DStR 2019, 1677)

• 2020

Handwerkerleistungen in der Werkstatt/§ 35a EStG

 

Ungeklärt ist, ob die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch Leistungen umfasst, die der Handwerker nicht unmittelbar im Haushalt des Stpfl. erbringt, sondern ganz oder teilweise in seiner Werkstatt. Die FinVerw verneint in diesen Fällen die Anwendung von § 35a EStG (BMF v. 9.11.2016, BStBl I 2016, 1213). Zu dieser Problematik sind mehrere Verfahren beim BFH anhängig (VI R 44/18; VI R 4/18; VI R 7/18; VI R 29/19). Der Auffassung der FinVerw dürfte nicht zu folgen sein. Die Handwerkerleistungen müssen im Haushalt erbracht werden. Hierbei ist auch die zivilrechtliche Rechtslage zu berücksichtigen. Mit dem Handwerker besteht ein Werkvertrag, der erfüllt ist mit der Abnahme des Werks durch den Abnehmer. Diese Abnahme findet im Haushalt des Auftraggebers statt, da dort der Einbau, die Justierung und die Funktionsprüfung des entsprechenden Werks erfolgt. Im Übrigen obliegt es der Verantwortung des Handwerkers, wo er die Arbeiten am besten ausführen kann.

(so Arbeitskreis Steuern und Revision im Bund der Wirtschaftsakademiker (BWA) eV, Steuerermäßigung für Leistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG in der Werkstatt des Handwerkers: Berücksichtigung zivilrechtlicher Aspekte, DStR 2020, 325)

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