• 2021
Verrechnung passiver Betriebsstättenverluste mit aktiven Betriebsstättengewinnen aus demselben Staat/§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Fraglich ist, ob Verluste aus Betriebsstätten i.S.d. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die die Aktivitätserfordernisse des § 2a Abs. 2 EStG nicht erfüllen, mit nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. V. m. § 2a Abs. 2 EStG "aktiven" Betriebsstättengewinnen verrechnet werden können. Dies dürfte – im Gegensatz zur Auffassung der FinVerw – zu bejahen sein. Hierfür sprechen der Wortlaut der gesetzlichen Regelung sowie deren Systematik und Sinn und Zweck.
(so Moser, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 2a Abs. 2 EStG – Ist eine Verrechnung "passiver" Betriebsstättenverluste mit "aktiven" Betriebsstättengewinnen tatsächlich ausgeschlossen?, DStZ 2021, 277)
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