• 2021

Gestaltung von Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen / § 29 ErbStG

 

Fraglich ist, wie Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen auszugestalten sind, damit sie dem Schenker das höchste Schutzniveau bieten. Bei den Rückforderungsrechten ist zwischen gesetzlichen und vertraglichen Rückforderungsrechten zu unterscheiden. Gesetzliche Gründe für eine Rückforderung sind die Rückforderung wegen Nichtvollziehung einer Auflage, die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers und die Rückforderung wegen groben Undanks. Bei den gesetzlichen Rückforderungsrechten gelten hinsichtlich der Rückforderung der Schenkung die Grundsätze der ungerechtfertigten Bereicherung. Dies ist für den Schenker nachteilhaft, da dieser sich bei Vorliegen der Voraussetzungen auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann. Im Rahmen von vertraglichen Rückforderungsrechten können weitergehende Rückforderungsgründe vereinbart werden. Außerdem kann auch vereinbart werden, wie die Rückforderung der Schenkung abzuwickeln ist. Erfolgen kann diese durch individuelle Erklärung, durch Widerruf oder durch Rücktritt. Bei einer Rückforderung durch individuelle Erklärung oder Widerruf erfolgt die Rückabwicklung ebenfalls, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen vorliegen, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung. Demgegenüber ist bei einer Rückforderung durch Widerruf der Beschenkte verpflichtet, das Geschenk herauszugeben. Ist dies nicht möglich, hat er entsprechenden Wertersatz zu leisten. Die Grundsätze des Wegfalls der Bereicherung gelten nicht. Von daher beinhaltet die Vereinbarung von vertraglichen Rückforderungsrechten verbunden mit der Rückforderung des Geschenks durch Widerruf für den Schenker das geringste Ausfallrisiko und damit das höchste Schutzniveau. Steuerlich gilt in allen Fällen der Rückforderung § 29 ErbStG. Bei einem Rückforderungsvorbehalt muss dieser im Schenkungsvertrag vereinbart sein. Fehlt es daran oder wird er erst nach Abschluss des Schenkungsvertrags in einem Nachtrag vereinbart, führt die Rückabwicklung der Schenkung zu einer steuerpflichtigen Rückschenkung.

(so Selvanayagam, Die Gestaltung von Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen – Die Rückforderung von Vermögen nach Rücktritt entspricht am ehesten den Bedürfnissen in der Praxis, NWB 2021, 2534)

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