Zusammenfassung

Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kann, erklärt Krypto-Experte Werner Hoffmann.

Herr Hoffmann, Sie bieten mit Ihrem Unternehmen Pekuna Gutachten und Wertermittlungen für den Bereich Kryptowährung an. Wie sind Sie mit dem Thema Kryptowährung in Berührung gekommen?

Werner Hoffmann: Das hat mit meinem beruflichen Werdegang zu tun: Ich habe nach meinem Steuerrechtsstudium in der IT-Abteilung des Bayrischen Landesamt für Steuern gearbeitet und habe mich in der Zeit immer stärker für Software und Programmieren interessiert. So sehr, dass ich irgendwann meinen Job reduziert und mit einem Informatikstudium begonnen habe. Mit Kryptowährungen kam ich dann fast automatisch in Berührung, vor allem durch die Auseinandersetzung mit Datensicherheit, Privacy und Datenschutz. Das war sehr spannend für mich, denn beim Thema Kryptowährungen konnte ich mein Interesse an Finanzen mit der Leidenschaft für Technologie verbinden.

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Grundsätzlich ist eine Kryptowährung jedes währungsähnliche Asset, das in einer Blockchain abgelegt ist.

Können Sie erklären, was Kryptowährungen sind?

Darauf gibt es keine leichte Antwort. Im Allgemeinen werden Kryptowährungen definiert als alles, was über eine Blockchain läuft und versucht einen Währungscharakter abzubilden. Eine Blockchain ist eine Technologie zum Speichern von Daten, die sehr viele spannende Vorteile bietet und mit der ersten Kryptowährung "Bitcoin" erfunden wurde. Mittlerweile wird sie auch für andere Dinge verwendet. Das heißt, nicht alles was auf einer Blockchain ist, ist automatisch eine Kryptowährung. Dennoch sollte jede Kryptowährung auf einer Blockchain laufen, wobei es auch da Abweichungen gibt. Aber grundsätzlich ist eine Kryptowährung jedes währungsähnliche Asset, das in einer Blockchain abgelegt ist.

Sie haben aus Ihrer Leidenschaft für Kryptowährungen ein Geschäftsmodell gemacht und gemeinsam mit Constantin Steininger die Pekuna GmbH gegründet. Ihre Zielgruppe sind Steuerberater und Kryptoanleger. Warum sollten sich Steuerberater mit dem Thema auseinandersetzen?

Zum einen, weil sich Steuerberater in diesem Bereich positionieren und so Neumandate gewinnen können. Momentan gibt es in Deutschland kaum Steuerberater, die sich mit dem Thema auskennen oder es überhaupt nur anbieten. Sie müssen sich aus unserer Sicht auch nicht komplett damit auskennen. Das übernimmt Pekuna. Wir sagen: "Ihr übernehmt den Teil, den ihr immer macht und die steuerliche Aufbereitung der Daten übernehmen wir".

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Wer auf der Suche nach Mandaten ist, für den sind Kryptowährungen ein sehr interessantes Thema.

Gibt es denn viele Mandanten, die Steuerberater auf diesem Gebiet suchen?

Die Nachfrage ist da. Wir haben viele potenzielle Mandanten, die wir gar nicht an Steuerberater vermittelt bekommen. Wer auf der Suche nach Mandaten ist, für den sind Kryptowährungen ein sehr interessantes Thema. Auch für das Employer Branding kann die Auseinandersetzung damit interessant sein. Kanzleien können ihren Mitarbeitern anbieten, sie darin zu schulen. Das ist nicht in jeder Kanzlei zu finden.

Dazu kommt: Auch Bestandsmandate werden Kryptowährungen aufnehmen, sowohl im Privat- als auch im Firmenbereich. Spätestens dann, wenn man Mandate nicht verlieren will, ist es für Steuerberater interessant, sich mit Kryptowährungen zu beschäftigen.

Was sind die grundlegenden steuerlichen Unterschiede bei den verschiedenen Arten von Kryptowährungen?

Momentan packen wir die alle noch in einen Topf. Das liegt aber auch daran, dass es vom Bundesfinanzministerium noch keine Informationen dazu gibt, wie das BMF oder die Finanzverwaltungen Kryptowährungen einordnen. Bisher gibt es ein paar Guidelines, aber im Endeffekt packen wir fast alles unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Demnach wird alles als Wirtschaftsgut angesehen und dementsprechend im §23 EStG angesiedelt.

Sprich, die Bitcoins sind nach einem Jahr Haltefrist im Privatvermögen steuerfrei und wenn sie eine Art Dividende ausschütten sind sie es nach zehn Jahren?

So einfach ist es nicht, weil es in diesem Fall noch keine Regulierungen gibt. Es gibt den Gesetzeswortlaut, der besagt, dass sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert, wenn mit diesen Wirtschaftsgütern Einkünfte erzielt werden. Andererseits gibt es auch ein BFH-Urteil, das sagt, dass das bei Zinseinkünften nicht der Fall ist.

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Es gibt keine Guidelines, die beschreiben, wie Kryptowährungen dargestellt werden müssen.

Stichwort Regulierung: Wie dokumentiert man einen Kauf, Verkauf oder die Ausschüttung von Kryptowährungen?

Die Menschen, die mit Aktien handeln, sind es gewohnt, dass sie am Ende des Jahres von der Bank eine Bankbestätigung bekommen, in der alles schön aufgelistet ist. De...

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