Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
Diverse §§ vor allem in der AO, doch auch im EStG, KStG, GewStG u.a. Gesetzen

Es sollen die ersten nationalen Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen bzw. Gewinnverlagerungen (BEPS - Base Erosion and Profit Shifting) umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die AO, in welche neue Regeln zu Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise eingefügt werden, u.a. ein länderbezogener Bericht.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung der Änderungen in der EU-Amtshilferichtlinie. Dazu gehören der automatische Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen zu Verrechnungspreisen (Tax Rulings) bzw. der länderbezogener Berichte bei multinational tätigen Unternehmen.

Schließlich erfolgt mehrfach eine Anpassung von Gesetzen nach "unliebsamer" BFH-Rechtsprechung. Dazu gehört
Wirtschaftsjahre nach 31.12.2016 bzw. 2017 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016

Referentenentwurf des BMF v. 1.6.2016.

Regierungsentwurf v. 13.7.2016 und v. 5.9.2016

Stellungnahme des Bundesrats am 23.9.2016.

Beschluss des Bundestags v. 1.12.2016.

Zustimmung im Bundesrat am 16.12.2016.

Verkündet am 23.12.2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3000.
ein neuer § 7a GewStG zur Ermittlung des Gewerbeertrags im Organkreis im Fall von bezogenen Dividenden,
gewerbesteuerliche Erfassung von Hinzurechnungsbeträgen nach dem AStG,
Änderungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. der körperschaftsteuerlichen Steuerbefreiung um bestimmte Steuergestaltungen im Finanzsektor zu unterbinden, - Beseitigung von Differenzen bei der Auslegung und Anwendung von § 50d Abs. 9 EStG,
und die Ermächtigung zu Rechtsverordnungen, mit denen bei Notifikationsklauseln bzw. bei Kassenstaatsklauseln in den DBA von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode übergegangen werden kann.
 

Auf Initiative des Bundesrats wurde zudem in das Gesetzespaket mit aufgenommen eine Einschränkung beim Abzug von Sonderbetriebsausgaben, Sonderregelungen für Abfindungen, Erfassung von Leerverkäufen als Spekulationsgeschäft, Maßnahmen gegen ein Cum/Cum Treaty-Shopping, sowie eine Einschränkung bei der Option zur Tarifbesteuerung. Gleiches gilt für die Bereinigung einer überschießenden Wirkung des § 50i EStG.

Neu mit aufgenommen wurden insbesondere auch die Erhöhung der Grundfreibeträge, des Kindergelds bzw. der Kinderfreibeträge, des Unterhaltshöchstbetrags und eine Anpassung des ESt-Tarifs zur Vermeidung der sog. kalten Progression.
     

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