Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
KraftStG

In- und ausländische Besitzer eines Pkw oder Wohnmobils, sollen künftig bei Nutzung der Bundesautobahnen eine Infrastrukturabgabe – besser bekannt als Autobahn-Maut – zahlen müssen. Für inländische Pkw-Besitzer gilt dies auch für die Nutzung von Bundesstraßen Die Erhebung der Abgabe soll technisch durch eine elektronische Jahresvignette erfolgen, deren Preis nach Hubraum und Emissionsklasse gestaffelt ist und maximal 130 EUR beträgt. Zugleich soll es aber für inländische Pkw-Halter eine Reduzierung der Kfz-Steuer in gleicher Höhe geben um eine doppelte Belastung zu vermeiden. Für nicht inländische Nutzer ist eine 2-Monats-Vignette zu 16, 22 oder 30 EUR bzw. eine 10-Tages-Vignette zu 5, 10 oder 15 EUR, je nach Umweltklasse des Pkw geplant.

Trotz Bedenken, ob diese Pkw-Maut mit europäischem Recht vereinbar ist und dem zu hohen bürokratischen Aufwand, kam es entgegen der Empfehlung der Ausschüsse zu keiner Anrufung des Vermittlungsausschusses, sondern zur Billigung der Änderungen durch den Bundesrat.

Ferner wird die Lkw-Maut ab 1.7.2015 auf 4-spurige Bundesstraßen ausgeweitet. Und ab 1.10.2015 wird die Gewichtsgrenze für Lkw von 12 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt.

1.1.2016.

Angesichts eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens soll die Einführung zunächst verschoben werden.

Die Umsetzung dieses Gesetzes ist nach dem Urteil des EuGH vom 18.6.2019 – C-591/17 gestoppt worden.
Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG) und Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG 2) vom 8.6.2015.

Beschluss des Bundeskabinetts vom 17.12.2014, ablehnende Stellungnahme des Bundesrats vom 6.2.2015.

Gesetzesentwurf vom 11.2.2015.

Beschluss im Bundestag am 27.3.2015 und Zustimmung im Bundesrat am 8.5.2015.

Verkündet am 11.6.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 901 und 904.
§ 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG Geplant ist eine Ausweitung der Kfz-Steuerbefreiung für Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auch auf Fahrzeuge außerhalb eines solchen Betriebs, die zur Pflege von Streuobstwiesen und ähnlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen eingesetzt werden. Noch offen Gesetz zur Änderung der Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Entschließungsantrag. Erörterung im Bundesrat am 27.11.2015.

Fand seither kein Eingang in ein Gesetz.
KraftStG

Die Lkw-Maut soll auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Bisher gilt diese nur für Bundesautobahnen und 4-spurig ausgebaute Bundesstraßen. Die mautpflichtigen Strecken erweitern sich dadurch von bisher 12.800 km auf Autobahnen und 2.300 km auf Bundesstraßen um weitere 37.000 km Bundesstraßen. Es wird mit Mehreinnahmen von jährlich rund 2 Mrd. EUR gerechnet, die zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur zurückfließen sollen.

Auf Anregung des Bundesrats werden auch Omnibusse in die Mautpflicht mit aufgenommen. Dies wird vor allem die Fernbusse betreffen, nicht jedoch die ausgenommenen Reisebusse bzw. den ÖPNV. Befreit werden zudem landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.

Bis Ende 2017 soll auch noch geprüft werden, ob Lkw bereits ab 3,5 (statt bisher ab 7,5) Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in die Lkw-Maut einzubeziehen sind. Gleiches könnte auch für Fernbusse gelten.
Juli 2018 4. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27.3.2017

Kabinettsbeschluss v. 11.5.2016. Stellungnahme des Bundesrats v. 8.7.2016.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 22.8.2016.

Zustimmung im Bundestag am 22.9.2016.

Beschluss im Bundesstag am. 1.12.2016. Billigung im Bundesrat am 10.2.2017.

Verkündet am 30.3.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 564.
§ 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG

Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer grundsätzlich befreit. Dies gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug der Bauart nach auch für einen anderen Zweck genutzt werden könnte (BFH, Urteil v. 16.7.2014, II R 39/12). Diese enge Auslegung kann zu einem Verlust der Steuerbefreiung bei einer Vielzahl der LuF-Fahrzeuge führen, selbst wenn sie vom Halter tatsächlich nur in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Um dies zu verhindern, soll in § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG das Wort "nur" gestrichen werden.

Der Antrag wurde im Finanzausschuss des Bundestags mehrheitlich abgelehnt.
? Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke v. 5.7.2016.

Ablehnung im Finanzausschuss am 9.11.2016. Damit keine Umsetzung.
KraftStG

Die EU-Kommission hat gegen das Infrastrukturabgabengesetz ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine Klage vor dem EuGH erhoben. Um den Bedenken zu begegnen ist vorgesehen, die Preise für die Kurzzeitvignetten für ausländische Kfz zu ändern. Die Preise für die 10-Tages-Vignette sollen nun zwischen 2,50 EUR und 25 EUR betragen, die Preise für die 2-Monats-Vignette zwischen 7 EUR und 50 EUR (jeweils gestaffelt nach Umweltklasse des Pkw).

Diese Lösu...

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