Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
44 Staaten und Gebiete bekennen sich in einer gemeinsamen Erklärung zum automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten und legen gleichzeitig einen Zeitplan vor. Bei der Umsetzung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen werden die Möglichkeiten zur Bekämpfung und Verhinderung der Steuerhinterziehung erheblich verbessert. Erstmals geben 44 Staaten und Gebiete gemeinsam den detaillierten Zeitplan für die Umsetzung des neuen globalen Standards bekannt. Der erste Informationsaustausch soll im Jahr 2017 stattfinden. Er schließt auch bestimmte bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Der neue globale Standard soll einschließlich des Zeitplans bereits bis Ende 2014 in EU-Recht umgesetzt werden. |
Zeitplan bis 2017 | Erklärung der Finanzminister der G5 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italiens und Spanien) vom 19.3.2014 | Liste der 44 Staaten und Gebiete unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2014/03/2014-03-19-PM10.html?source=stdNewsletter | ||
Auf den zunehmenden internationalen Verkehr von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen wird mit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Staaten des Europarats und der OECD-Staaten reagiert. Dazu wird insbesondere die Amtshilfe bei der ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht ausgebaut und die Steuerhinterziehung bzw. Steuervermeidung bekämpft. Konkret sind neben dem Austausch von Informationen (auf Ersuchen, spontan oder automatisch), gleichzeitige Steuerprüfungen in mehreren Staaten, die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, eine Amtshilfe bei der Beitreibung und bei Sicherungsmaßnahmen sowie die Zustellung von Schriftstücken im Ausland vorgesehen. Betroffen sind alle Steuerarten und Nebenleistungen, doch auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. | Tag nach Verkündung | Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25.1.1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27.5.2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 16.7.2015. | Beschluss im Bundestag am 2.7.2015 und Beschluss im Bundestag am 10.7.2015. Verkündet am 23.7.2015 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 966. |
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Mit dem Gesetz erlangt die Mehrseitige Vereinbarung vom 29.10.2014 die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Darin wird der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen den zuständigen Behörden und die Abgabe der nach ihrem § 7 Abs. 2.1 der OECD zu übermittelnden Notifikation geregelt. Ziel ist die wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und die Förderung der Steuerehrlichkeit. Dazu bedarf es einer intensiveren Zusammenarbeit durch einen Ausbau des automatisierten Informationsaustauschs über Finanzkonten. Dazu haben sich die Vertragsparteien in der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichtet; sie werden die erforderlichen Informationen über Finanzkonten erheben und dem jeweiligen anderen Vertragsstaat automatisch übermitteln. Damit eng verbunden ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) vom 21.12.2015. | Tag nach der Verkündung | Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21.12.2015. | Verkündet am 29.12.2015 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 1630. | ||
FKAustG | Mit dem Ziel den grenzüberschreitende Steuerbetrug bzw. die Steuerhinterziehung zu bekämpfen wird der zeitnahe Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen den Finanzverwaltungen erweitert. Konkret geht es um alle relevanten Informationen über Finanzkonten, welche von den Finanzinstituten an das BZSt zu übermitteln und von diesem an derzeit 50 Staaten weiter gereicht werden. Zu den Daten gehören neben Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten der Kontoinhaber auch die Kontonummer(n), die Jahresendsalden der Finanzkonten und alle gutgeschriebenen Kapitalerträge (auch Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse). Entsprechende Daten werden von den anderen Staaten an das BZSt und von diesem an die Landesfinanzbehörden übermittelt. Die erstmalige Datenübermittlung erfolgt für das Steuerjahr 2016 und muss bis zum 31.7.2017 abgeschlossen sein. Die in diesem Zusammenhang geforderte Abschaffung der Abgeltungsteuer wird abgelehnt, jedoch ggf. in 2017 erneut geprüft werden. Mit in das Gesetz aufgenommen wurde hingegen ein neuer § 100a KAGB. Damit wird vermieden, dass bei Abwicklung offener Immobilienfonds für inländische Grundstücke 2x Grunderwerbsteuer anfällt. |
Tag nach der Verkündung | Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) vom 21.12.2015. | Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 7.9.2015 (BT-Drucks 18/5920) und Stellungnahme des Bundesrats vom 25.9.2015. Beschluss im Bundestag am 12.11.2015. Zustimmung des Bundesrats am 18.12.2015. Verkündet am 30.12.2015 im Bundesgesetzb... |
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