Rz. 868

[Autor/Stand] Siehe Rz. 144 ff. Sie kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll bei der zuständigen FinB abgegeben werden. Aus Beweisgründen (Rechtzeitigkeit der Abgabe) empfiehlt sich die Schriftform. Bei mündlicher Erklärung ist auf Protokollierung zu achten.

Die Selbstanzeige muss, ja sie sollte sogar, nicht als solche bezeichnet werden, um nicht erst recht strafrechtliche Ermittlungen der FinB zu provozieren. Von einem ausdrücklichen strafrechtlichen Geständnis ist sogar abzuraten, insb., wenn nicht eindeutig ist, ob vorsätzlich oder bloß leichtfertig Steuern verkürzt wurden. Es empfiehlt sich eine neutrale korrigierende Erklärung bzw. Nacherklärung der Steuern.

 

Rz. 869

 

Muster 1 : Selbstanzeige

An das

Finanzamt Köln-West

Eheleute NN

Nacherklärung von Einkünften

Steuer-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir teilen mit, dass in den Steuererklärungen 2008–2018 folgende gewerbliche Einnahmen nicht erklärt worden sind:

2008: ... EUR

2009: ... EUR

2010: ... EUR

2011: ... EUR

2012: ... EUR

2013: ... EUR

2014: ... EUR

2015: ... EUR

2016: ... EUR

2017: ... EUR

2018: ... EUR

Ebenso waren in den Erklärungen folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht enthalten:

2008: ... EUR

2009: ... EUR

2010: ... EUR

2011: ... EUR

2012: ... EUR

2013: ... EUR

2014: ... EUR

2015: ... EUR

2016: ... EUR

2017: ... EUR

2018: ... EUR

Mit freundlichen Grüßen

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

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