Rz. 868
[Autor/Stand] Siehe Rz. 144 ff. Sie kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich elektronisch (E-Mail) oder zu Protokoll bei der zuständigen FinB abgegeben werden. Aus Beweisgründen (Rechtzeitigkeit der Abgabe) empfiehlt sich die Schriftform. Bei mündlicher Erklärung ist auf Protokollierung zu achten.
Die Selbstanzeige muss, ja sie sollte sogar, nicht als solche bezeichnet werden, um nicht erst recht strafrechtliche Ermittlungen der FinB zu provozieren. Von einem ausdrücklichen strafrechtlichen Geständnis ist sogar abzuraten, insb., wenn nicht eindeutig ist, ob vorsätzlich oder bloß leichtfertig Steuern verkürzt wurden. Es empfiehlt sich eine neutrale korrigierende Erklärung bzw. Nacherklärung der Steuern.
Rz. 869
Muster 1 : Selbstanzeige
An das
Finanzamt Köln-West
Eheleute NN
Nacherklärung von Einkünften
Steuer-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir teilen mit, dass in den Steuererklärungen 2008–2018 folgende gewerbliche Einnahmen nicht erklärt worden sind:
2008: ... EUR
2009: ... EUR
2010: ... EUR
2011: ... EUR
2012: ... EUR
2013: ... EUR
2014: ... EUR
2015: ... EUR
2016: ... EUR
2017: ... EUR
2018: ... EUR
Ebenso waren in den Erklärungen folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht enthalten:
2008: ... EUR
2009: ... EUR
2010: ... EUR
2011: ... EUR
2012: ... EUR
2013: ... EUR
2014: ... EUR
2015: ... EUR
2016: ... EUR
2017: ... EUR
2018: ... EUR
Mit freundlichen Grüßen
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