Im nächsten Schritt werden Maßnahmen zur Verbesserung von Energiebedarf und Energieeffizienz erarbeitet. Die Vorschläge sind dabei als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. Ebenso bietet sich an, Realisierungsvarianten zu entwickeln, die z. B. anhand der notwendigen Investitionssumme differieren. Grundsätzlich konzentrieren sich die Vorschläge auf folgende Themen:

  1. Wechsel von Strom- und Gastarifen,
  2. objektbezogene Maßnahmen für Verbesserungen im Heizungssystem und der Warmwasserbereitung, zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle (inklusive Wärmebrücken) und zur Minderung der Lüftungswärmeverluste,
  3. objektbezogene Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Solarthermie und Biomasseheizungen,
  4. objektbezogene Maßnahmen zur Verbesserung des Stromverbrauchs,
  5. objektbezogene Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserverbrauchs,
  6. unternehmensbezogene Maßnahmen für nachhaltige betriebliche Mobilität (s. hierzu den entsprechenden Folgebeitrag) und
  7. unternehmensbezogene Maßnahmen zur Minderung des Ressourcenbedarfs und -verbrauchs von Verbrauchsmaterialien und Catering (s. hierzu den entsprechenden Folgebeitrag).

Die Maßnahmen sollten anhand von Machbarkeit (z. B. Denkmalschutz), Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit, Umfang der Energiemengen- und Energiekosteneinsparung, Umfang der Emissionsminderung sowie der Möglichkeit von Fördermitteln bewertet werden. Nach Angaben des Deutschen Energieberater-Netzwerks gibt es in Deutschland rund 4.700 Förderprogramme, die bei der Identifikation und Realisierung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen.[1]

Um die Wirtschaftlichkeit für Effizienzmaßnahmen zu ermitteln, lassen sich statische Verfahren und dynamische Verfahren unterscheiden.

  • Bei statischen Verfahren werden die Investitionen und die daraus erwarteten Energiekosteneinsparungen auf Basis einer Ein-Jahres-Betrachtung vorgenommen.
  • Dynamische Verfahren berücksichtigen nicht nur die Kapitalkosten i. S. d. Zeitwerts von Geld, sondern auch die Entwicklung der Energiekosten sowie der in späteren Jahren anfallenden Kosten für Wartung und Instandhaltung.

Für die Praxis ist die Anwendung einer Kombination verschiedener Verfahren zu empfehlen. Häufig werden die Kapitalwertmethode, der interne Zinsfuß, die Annuitätenmethode und die statische Amortisation genutzt.

Die Urmenschen haben z. B. in der afrikanischen Savanne gelebt. Dort sind die klimatischen Bedingungen so, dass es leichtfällt, die Körpertemperatur ohne Behausung oder wärmende Kleidung konstant zu halten. In unserer Klimazone ist das deutlich anders. Ein guter Teil der mit einer Steuerkanzlei verbundenen Emissionen entstehen durch die Erzeugung von Wärme (Raumwärme und Warmwasser) und Strom. Dort liegen entsprechend hohe Potenziale für eine Emissionsreduktion.

 
Merksatz: Daraus lässt sich für die Steuerkanzlei ableiten: der erste Schritt in die Energiewende einer Steuerkanzlei liegt im Wechsel des Stromtarifs hin zu Ökostrom und, soweit Gas genutzt wird, im Wechsel des Gastarifs hin zu Ökogas.

Während sich die Energieeffizienz durch den Tarifwechsel nicht ändert, reduziert sich jedoch sofort der Klima-Fußabdruck und der Druck auf den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei der Auswahl spielen neben dem Tarif selbst (aus Leistung (Grundpreis) und Verbrauch (Arbeitspreis)), die Herkunft der Energie sowie Regelungen wie Qualitätskennzeichen, Bonus, Preisgarantie, Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Zahlungsweise und Service eine Rolle. Mit dem Wechsel zu Ökostrom verlässt die Steuerkanzlei den durchschnittlichen Erzeugungsmix des liefernden Energieunternehmens und wählt einen Mix aus erneuerbaren Energiequellen und teilweise auch aus Atomstrom hergestellter Energie. Im Sinne der Minderung der Umweltauswirkungen und den CO2-Emissionen aus radioaktivem Abfall sollte dabei möglichst ein Tarif gewählt werden, der auch auf Kernenergie verzichtet.

Für den Wechsel zu umweltfreundlichem Gas stehen zwei Alternativen zur Verfügung: CO2-neutrales Erdgas und CO2-freies Biogas.[2]

  • Bei CO2-neutralem Erdgas entsteht durch den Verbrennungsprozess weiterhin Kohlendioxid als Nebenprodukt. Jedoch wird diese Emission durch die in den Tarif integrierte Investition in ein Emissionsminderungsprojekt neutralisiert. D. h., die gleiche Menge an CO2, die beim Verbrennen entsteht, wird der Atmosphäre wieder entzogen. Dabei werden z. B. Aufforstungs- und Waldsanierungsprojekte genutzt.
  • Biogas in Erdgasqualität ist ein brennbares Gas, das durch Vergärung von Biomasse in Biogasanlagen hergestellt wird. Biogas wird meist aus landwirtschaftlichem Mähgut (z. B. Zuckerrüben, Mais, Getreide, Stroh, Gras, Sonnenblumen, Ampfer) gewonnen. Pro Tag nimmt eine typische Biogasanlage Silage mit einem Gewicht von 20 bis 200 t auf. Teilweise werden auch Gülle und organische Abfälle von Großküchen und Haushalten beigemischt. Biogas verbrennt klimaneutral, da das entstehende CO2 vorher von Pflanzen aus der Luft gebunden wurde. Für die Herstellung...

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