Begriff

Als kalkulatorische Kosten bezeichnet man die Kostenarten, denen in der Finanzbuchhaltung entweder kein Aufwand oder Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Die begriffliche Unterscheidung der kalkulatorischen Kostenarten basiert auf der Abgrenzung von buchhalterischer Ebene und kostenrechnerischer Ebene im Rechnungswesen. Während in der Finanzbuchhaltung Aufwendungen verrechnet werden, deren Höhe auf handels- oder steuerrechtlichen Wertansätzen beruht, werden die kalkulatorischen Kosten der Kostenrechnung eigens für kostenrechnerische Zwecke kalkuliert. Dies führt dazu, dass innerhalb der Kostenrechnung betriebswirtschaftliche Überlegungen und nicht handels- oder steuerrechtliche Vorschriften die Höhe der Kosten bestimmen. In der Kostenrechnung wird demnach der betriebswirtschaftlich richtige Werteverzehr berücksichtigt und verrechnet.

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