Tz. 447a

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

Die Grundsätze werden auch in den OECD-GL 2017 fortgeführt. Teil VIII, Rn 5.7 nennt nachfolgende Hauptanwendungsbereiche nabzf Kosten. Die Fallgruppen sind nicht neu, es erfolgt jedoch eine Aktualisierung um weitere Anwendungsfälle in der Praxis:

  • Kosten der rechtl Struktur der MG selbst wie zB Aufwendungen für eine Gesellschafterversammlung, die Ausgabe von Aktien oder Anteilen, Kosten eines Börsengangs;
  • Kosten der Bereiche Reporting und Controlling wie zB Kosten des Jahresabschlusses der MG, Kosten der Konzernabschlusserstellung und Konsolidierung, Kosten der Einzelabschlüsse anderer Konzerngesellschaften;
  • Aquisitionskosten beim Erwerb von Beteiligungen, Kosten des Bereichs Investor Relations;

    • Kosten des Tax Compliance der MG;
    • Kosten des Bereichs Corporate Governance für den Gesamtkonzern;
    • Kosten der Überwachung, Verwaltung und des Schutz von Beteiligungen (Grundsatz);
    • Bereich des Rückhalts im Konzern (incidental services).

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