BMF, 23.11.2011, IV D 3 - S 7420/0 :003

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das in der Anlage beigefügte Vordruckmuster

  USt 1 ZS Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer- Voranmeldung/-erklärung nach § 18b UStG

wird neu bekannt gegeben und ist spätestens mit Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt anzuwenden.

(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.

Abweichungen von dem Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

(3) Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Umsatzsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines zum Herunterladen bereit.

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

UStG § 18 b

 

Fundstellen

BStBl I, 2011, 1159

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