Will der Steuerberater das Geschäftsfeld "Gutachtenerstellung" etablieren, hat er sich zunächst die Frage zu stellen, wie die entsprechenden Aufträge akquiriert werden können.

Im Bereich der Mandantschaft lässt sich im persönlichen Gespräch oder auch in (regelmäßigen) Rundschreiben publizieren, dass dies ein weiterer Tätigkeitsbereich ist. Bei einer Aufnahme auf die Homepage erfahren auch potenzielle Mandanten von diesem Geschäftsfeld.

 
Praxis-Beispiel

Unter der Rubrik "Leistungen" (o. ä.) auf der Homepage kann ein Button "Erstellung von Gutachten" aufgenommen werden

Wir erstellen Gutachten für Unternehmen, Gerichte und andere öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen auf den Gebieten

  • Unternehmensbewertung
  • Feststellung von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsansprüchen
  • Feststellung von gesellschafts- und erbrechtlichen Abfindungsansprüchen
  • Feststellung von Betriebsunterbrechungsschäden
  • Feststellung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens von Selbstständigen

Ihr Ansprechpartner bei Interesse ...

Was Gutachtenaufträge von öffentlichen Stellen angeht, sollte eruiert werden, wo sich der Steuerberater für die Erstattung von Gutachten listen lassen kann. Z. B. führen einige regionale Steuerberaterkammern oder auch die Wirtschaftsprüferkammer Listen von Berufsangehörigen, die bereit sind, gerichtliche Gutachten zu erstatten. Auch die IHK en haben entsprechende Listen, die sich aber meist auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beschränken.

Im Bereich der Streitschlichtung oder Mediation mag es sinnvoll sein, Schlichter und Mediatoren anzuschreiben mit dem Hinweis auf die gutachterliche Tätigkeit.

 
Wichtig

Möglichkeiten der erlaubten Werbung nutzen

Nachdem die Möglichkeiten der dem Steuerberater erlaubten Werbung in den letzten Jahren stark zugenommen haben, kann in diesem Rahmen das (neue) Geschäftsfeld publik gemacht und etabliert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

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