RD Dr. Christian Sterzinger[*]

§ 32d Abs. 6 EStG regelt die Wahlmöglichkeit des Steuerpflichtigen, seine Einkünfte aus Kapitalvermögen – abweichend von § 32d Abs. 1 EStG – den allgemeinen einkommensteuerlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen ESt zu unterwerfen. Diese Günstigerprüfung muss nicht bereits i.R.d. Abgabe der ESt-Erklärung beantragt werden. Der Antrag kann bis zur Unanfechtbarkeit des betreffenden ESt-Bescheides gestellt werden bzw. solange eine Änderung nach den Vorschriften der AO oder den Einzelsteuergesetzen möglich ist.

[*] Dr. Christian Sterzinger ist Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

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