Im Jahr 2023 müssen mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke viele Steuerpflichtige eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachung durch das BMF und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits statuiert. Einzelaufforderungen wurden durch die Finanzverwaltungen grundsätzlich nicht erlassen.

Die Erklärungsabgabe soll im Regelfall elektronisch über das Steuerportal Mein ELSTER abgewickelt werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich zuvor bei Elster registriert hat und über entsprechende Zugangsdaten verfügt. Wenn bereits ein Elster-Benutzerkonto für die Übermittlung von anderen Steuererklärungen (z. B. der Einkommensteuererklärung) angelegt wurde, kann dieses auch für die Übermittlung der Steuererklärung für Grundsteuerzwecke genutzt werden. Falls ein solcher Zugang noch nicht vorhanden ist, muss ein Registrierungsvorgang durchlaufen werden, der bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Die Erklärungsformulare zur Feststellung der Grundsteuerwerte sind seit Juli 2022 in ELSTER verfügbar.

 
Hinweis

Nahe Angehörige

Das eigene ELSTER-Benutzerkonto darf auch für die Übermittlung von Feststellungserklärungen naher Angehöriger i. S. d. § 15 der Abgabenordnung (AO) verwendet werden.

Neben der Erklärungsabgabe via Mein ELSTER bieten auch diverse Softwareanbieter Produkte für die Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärungen an.[1]

 
Wichtig

Elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärungen

Im Rahmen der Digitalisierung wird durch die Landesfinanzverwaltungen eine elektronische Übermittlung der Steuererklärungen gewünscht. Für die Bundesmodellländer ist in § 228 Abs. 6 BewG eine elektronische Übermittlungspflicht normiert. Auch die Länder mit eigenen Grundsteuermodellen sehen im Regelfall eine elektronische Übermittlung vor.

In begründeten Härtefällen (z. B. fehlende technische Infrastruktur oder kognitive Beeinträchtigungen) kann auch eine Abgabe in Papierform erfolgen. Zu den Formalitäten rund um die Erklärungsabgabe und der Verfügbarkeit von Erklärungsvordrucken in Papierform können sich betroffene Steuerpflichtige im Einzelfall direkt bei der zuständigen Finanzbehörde informieren.

Einige Landesfinanzverwaltungen bieten außerdem elektronisch ausfüllbare pdf-Formulare auf Ihren Webseiten an. Diese können allerdings nicht elektronisch an die Finanzverwaltung zurückgesendet werden, sondern müssen ausgedruckt, unterzeichnet und dann bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Nähere Informationen finden sich auf den jeweiligen Behördenwebseiten.

Insbesondere für Grundbesitz in den Ländern, die das Bundesmodell umsetzen, sind umfangreichere grundstücksbezogene und gebäudebezogene Angaben durch die Steuerpflichtigen in der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte zu tätigen. Aber auch in den Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, muss der Steuerpflichtige Angaben zur Grundstücksgröße und ggf. zum Bodenrichtwert machen. Für Betriebe des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist neben der Grundstücksfläche auch die Ertragsmesszahl von Bedeutung. Die Landesfinanzverwaltungen haben angesichts der herausfordernden Aufgabe der Datenermittlung unterschiedliche Unterstützungsleistungen geplant, die den Bürgern das Ausfüllen der Erklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform erleichtern sollen.

 
Wichtig

Tatsächliche Verhältnisse auf den Stichtag 1.1.2022 maßgebend

Auch wenn für die unterschiedlichen Grundsteuermodelle unterschiedliche Angaben im Rahmen der Steuererklärungen für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 zu machen sind, so haben alle 16 Bundesländer eines gemeinsam:

Die Erklärungspflichtigen müssen die tatsächlichen Verhältnisse auf den Stichtag 1.1.2022 angeben. Dies gilt es bei Verkäufen, Begründung von Wohnungs- und Teileigentum oder beispielsweise bei baulichen Veränderungen, die nach dem 1.1.2022 eingetreten sind, zu berücksichtigen.

 
Hinweis

Länderübergreifende Themenseite zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform ist ein bundesweit relevantes Ereignis, dem im Jahr 2022 viel mediale Aufmerksamkeit zuteil wird. Da sämtliche Grundbesitzer in Deutschland in diesem Zuge zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet sind und entsprechender Informationsbedarf besteht, haben die Finanzverwaltungen der Länder und das BMF in Kooperation eine themenbezogene Webseite zur Grundsteuerreform erstellt. Unter www.grundsteuerreform.de finden Interessierte allgemeine Informationen rund um die Grundsteuerreform, die elektronische Erklärungsabgabe über das Steuerportal Mein ELSTER, Informations-Videos sowie Verlinkungen zu sämtlichen Webseiten der Landesfinanzverwaltungen.

 
Praxis-Tipp

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