FinMin Baden-Württemberg, 16.12.2005, 3 - S 4503/5

Es ist gefragt worden, wie die Prämienberechtigung für die Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (sog. Ackerquote) grunderwerbsteuerlich zu behandeln ist. Hierzu wird die Auffassung vertreten, dass diese Prämienberechtigung eine eigene Vermögensposition darstellt, die nicht als Grundstücksbestandteil zu behandeln und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen ist. Dieser Ansicht steht das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 60/02 nicht entgegen, denn in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall war im Rahmen der Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzflächen die Übertragung der Prämienberechtigung nicht ausdrücklich vereinbart worden.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

GrEStG § 2

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