Dr. Markus Wollweber, RA/FASt / Rechtsreferendar Tjark Wüster[*]

Die Anzahl streitig durchgeführter Gesellschafterauseinandersetzungen hat signifikant zugenommen. Die gesellschaftsrechtliche Beziehung zieht eine Vielzahl komplexer Tatsachen- und Rechtsfragen innerhalb unterschiedlicher Rechtsgebiete nach sich. In diesem Kontext sind auch die Aufgaben und Begrenzungen sowie Chancen und Risiken des involvierten Steuerberaters von Bedeutung. Ihnen soll – wie neben anderen Themenbereichen – in unserer Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" nachgegangen werden. Vorliegender Teil 2 dieser Reihe erörtert Rechte und Pflichten der Vertreter, aber auch des steuerlichen Beraters, bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses für eine streitbefangene Gesellschaft. Unterbleibt in der GmbH infolge andauernden Streits die Feststellung des Jahresabschlusses, muss die Geschäftsführung die Pflichten – insbesondere zur Abgabe von Steuererklärungen sowie zur Offenlegung des Jahresabschlusses – dennoch grundsätzlich erfüllen.

[*] Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Köln – Berlin – München.

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