Gleichlautende Ländererlasse vom 17.11.2015

Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder stellen die von einem Unternehmer entrichteten negativen Einlagezinsen Betriebsausgaben dar (vgl. BMF-Schreiben vom 27.5.2015, BStBl 2015 I S. 473). Zu der sich hieran anschließenden Frage einer möglichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG gilt nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG unterliegen grundsätzlich nur solche Entgelte der Hinzurechnung, welche ein Unternehmen für das ihm zur Verfügung gestellte Fremdkapital zu entrichten hat. Diese Hinzurechnung setzt eine Schuld und ein Entgelt im Sinne einer Gegenleistung für die Nutzungsmöglichkeit des Fremdkapitals voraus.

Die von einem gewerblichen Unternehmen an ein Geld- oder Kreditinstitut entrichteten negativen Einlagezinsen werden nicht für die Nutzung von Kapital eines Dritten (Fremdkapital), sondern für die Verwahrung von Eigenkapital entrichtet und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG. Eine Hinzurechnung kommt daher nicht in Betracht.

Dies gilt auch für die von einem Geld- oder Kreditinstitut an die Europäische Zentralbank entrichteten negativen Einlagezinsen.

Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a

 

Fundstellen

BStBl I, 2015, 896

 

Gleichlautende Ländererlasse vom 17.11.2015

FinMin Baden-Württemberg, 3 - G 142.2/82

FinMin Bayern, 33 - G 1422 - 1/18

FinMin Berlin, III A - G 1422 - 8/2015

FinMin Brandenburg, 35 - G 1422 - 15#01#06

FinMin Bremen, G 1422 - 1/2014 - 11/2015

FinMin Hamburg, G 1422 - 2015/009 - 53

FinMin Hessen, G 1422 A - 109 - II 45

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, IV 302 - G 1422 - 2015/004 - 002

FinMin Niedersachsen, G 1422 - 118 - 31 3

FinMin Nordrhein-Westfalen, G 1422 - 130 - V B 4

FinMin Rheinland-Pfalz, G 1422 A - 15 - 004 - 444

FinMin Saarland, G 1422 - 1#061

FinMin Sachsen, 33 - G 1422/38/205 - 2015/52340

FinMin Sachsen-Anhalt, 46 - G 1422 - 80

FinMin Schleswig-Holstein, VI 3010 - G 1422 - 179

FinMin Thüringen, G 1422 A - Allg - 24.1

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