LfSt Bayern, 4.12.2015, S 0174.1.1 - 1/3 St 31

Im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit der Frage beschäftigt, ob eine beitragsfreie Mitgliedschaft von Flüchtlingen schädlich für die Steuerbegünstigung des Vereins ist.

Entsprechend dem Beratungsergebnis bitte ich dazu folgende Auffassung zu vertreten:

  1. Die Aufnahme von Flüchtlingen als beitragsbefreite Mitglieder in gemeinnützigen Vereinen ist unschädlich für die Steuerbegünstigung des Vereins.
  2. Die Verwendung vorhandener Mittel, die keiner anderweitigen Zweckbindung unterliegen, durch gemeinnützige Vereine zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen ist bereits durch Abschnitt III. des BMF-Schreibens vom 22.9.2015 geregelt.
 

Normenkette

AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 1

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