Rz. 56

Ergibt die Prüfung des Antrags, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung der NV 1-Bescheinigung erfüllt, wird ihm das FA die beantragte NV 1-Bescheinigung (Vordruck NV 1 B) in der von ihm benötigten Anzahl erteilen. Nach § 44a Abs. 2 S. 2 EStG wird die NV 1-Bescheinigung allerdings unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Geltungsdauer der NV 1-Bescheinigung darf höchstens 3 Jahre betragen und muss am Schluss eines Kj. enden, denn Vz ist nach § 25 Abs. 1 EStG das Kj.

 

Rz. 56a

Nach Abs. 2 S. 4 ist die NV 1-Bescheinigung an das FA zurückzugeben, wenn

  • das FA sie zurückfordert bzw.
  • der Gläubiger der Kapitalerträge erkennt, dass bei ihm die Voraussetzungen für die Erteilung der NV 1-Bescheinigung weggefallen sind.
 

Rz. 57

Wird die NV 1-Bescheinigung ausnahmsweise mit sofortiger Wirkung (d. h. zu irgendeinem Stichtag im Laufe des Jahrs, nicht zum Jahresende) widerrufen, darf für den durch die NV 1-Bescheinigung bisher noch nicht ausgeschöpften Teil des dem Stpfl. insgesamt zustehenden Freistellungsvolumens (Rz. 20ff.) ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Das volle Freistellungsvolumen steht dem Stpfl. nicht mehr zur Verfügung, sofern im laufenden Jahr bereits Kapitalerträge aufgrund der NV 1-Bescheinigung freigestellt wurden; vielmehr sind die bereits nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG freigestellten Kapitalerträge auf das Freistellungsvolumen anzurechnen.[1] Wird dagegen neben einem Freistellungsauftrag oder nach dessen Widerruf eine NV 1-Bescheinigung beim Steuerabzugsverpflichteten vorgelegt, so ist es aufgrund der betragsmäßig unbegrenzten Anwendbarkeit der NV 1-Bescheinigung unerheblich, in welchem Umfang zuvor aufgrund des Freistellungsauftrags gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen wurde.

 

Rz. 58

Wenn der Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine NV 1-Bescheinigung ausgestellt worden ist, vor Ablauf der Geltungsdauer der NV-Bescheinigung heiratet, muss das FA überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der NV 1-Bescheinigung auch weiterhin vorliegen. Zu diesem Zweck ist eine vor der Eheschließung auf seinen Namen ausgestellte NV 1-Bescheinigung, deren Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist, an das FA zurückzugeben. Sofern die Überprüfung ergibt, dass auch nach der Eheschließung eine Veranlagung zur ESt voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird das FA eine neue NV 1-Bescheinigung in der von den Ehegatten benötigten Anzahl ausstellen (R 44b.2 Abs. 2 S. 3f. EStR 2012).

 

Rz. 59

Gegen den Widerruf und die Rückforderung der NV 1-Bescheinigung wie auch gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer NV 1-Bescheinigung ist als Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2]

[2] Zu Einzelheiten des Einspruchsverfahrens Keß in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 347 AO; wegen weiterer Einzelheiten zur Erteilung einer NV-Bescheinigung FinMin Nordrhein-Westfalen v. 8.2.2000, S 2299 d – 1 – V B 2/0 2144 – 51 – II C 4; BMF v. 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004:017, Rz. 252ff. BStBl I 2016, 85.

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