Rz. 50

Der Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung wird bei dem für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Wohnsitz-FA gestellt und dort von dem Teilbezirk bearbeitet, der ggf. für die Durchführung der Veranlagung zur ESt zuständig wäre. Für den Antrag ist der Vordruck NV 1 A zu verwenden, den der Antragsteller beim Wohnsitz-FA anfordern kann. Der Antrag steht auch zum Download bereit (https://www.formulare-bfinv.de/).

 

Rz. 51

Im Antrag ist anzugeben, wie viele NV-Bescheinigungen benötigt werden. Unterhält der Antragsteller bei mehreren Kreditinstituten Wertpapierdepots oder Konten, benötigt er für jedes dieser Kreditinstitute jeweils eine NV 1-Bescheinigung. Für jede einzelne NV 1-Bescheinigung verwendet das FA bei deren Ausstellung den kompletten (aus 3 Stücken bestehenden) Vordrucksatz.

 

Rz. 51a

Anstelle des Originals wird auch eine amtlich beglaubigte Kopie der NV-Bescheinigung für steuerliche Zwecke als Berechtigungsnachweis anerkannt. Mitarbeiter des zum Steuerabzug Verpflichteten können auch eine einfache Kopie der NV-Bescheinigung verwenden, wenn darauf vermerkt wird, dass das Original der NV-Bescheinigung vorgelegen hat.[1]

 

Rz. 52

Wird der Antrag von Eheleuten gestellt, ist im Antragsvordruck anzugeben, auf wessen Namen die beantragten NV-Bescheinigungen jeweils ausgestellt werden sollen, ob auf den Namen des Ehemanns, der Ehefrau oder der Eheleute gemeinsam. Das hängt davon ab, unter welchem Namen das jeweilige Wertpapierdepot oder Konto bei dem betreffenden Kreditinstitut geführt wird. Bei Eheleuten ist es deshalb denkbar, dass die NV-Bescheinigungen z. T. auf den Namen des Ehemanns, z. T. auf den Namen der Ehefrau und z. T. auf den Namen der Eheleute gemeinsam lauten.

 

Rz. 53

Soll für minderjährige Kinder, die eigene Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielen, eine NV 1-Bescheinigung ausgestellt werden, muss der gesetzliche Vertreter für jedes Kind einen gesonderten Antragsvordruck NV 1 A ausfüllen.

 

Rz. 54

Auf der Rückseite des Antragsvordrucks NV 1 A muss der Antragsteller Angaben zu den Einkünften aus den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG machen, die er in dem Jahr, für das die beantragte NV-Bescheinigung erstmals gelten soll, voraussichtlich erzielen wird. Auch Änderungen der Einkommensverhältnisse, die voraussichtlich in dem zweiten und/oder dem dritten Jahr der Geltungsdauer der beantragten NV-Bescheinigung eintreten werden, sind anzugeben. Anhand der Angaben im Antragsvordruck prüft das FA, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer NV 1-Bescheinigung gegeben sind.

 

Rz. 55

Anders als bei der Erteilung eines Freistellungsauftrags, der auch in Vertretung unterzeichnet werden kann (Rz. 26), ist der Antrag auf Erteilung einer NV 1-Bescheinigung eigenhändig zu unterschreiben. Bei Ehegatten/Lebenspartnern ist die Unterschrift von Ehemann und Ehefrau/beiden Lebenspartnern erforderlich. Wird der Antrag für minderjährige Kinder gestellt, die eigene Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielen, ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Anträge ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben (§ 150 Abs. 3 AO).

 

Rz. 55a

Mit seiner eigenhändigen Unterschrift versichert der Antragsteller, dass er die Angaben im Antrag wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat (zum Tatbestandsmerkmal der eigenhändigen Unterschriftsleistung § 25 Abs. 3 EStG; § 150 Abs. 3 AO; § 126 Abs. 1 BGB).[2]

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