Rz. 11
An die Person des Einbringenden werden keine Bedingungen geknüpft. Damit kann Einbringender insbesondere jede natürliche oder juristische Person sein, unabhängig davon, ob diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bzw. in einem EU-/EWR- oder Drittstaat ansässig ist.
Rz. 12
Ist Ausgangsrechtsträger[1] eine Personengesellschaft, deren Betriebsvermögen übertragen wird, ist streitig, ob Einbringender i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG die Personengesellschaft selbst oder deren Gesellschafter sind.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen