Rz. 82a
Unternehmeridentität im Rahmen von Personengesellschaften bedeutet nicht Beteiligungsidentität. Eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse führt nicht zum Untergang des Verlustvortrags, sondern lediglich zu einer Änderung des Anteils des zu kürzenden Gewerbeertrags.[1]
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