Rz. 89
Besonderheiten sind zu beachten, wenn eine Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen wird. Es gilt dann §§ 19 Abs. 2 i. V. m. 12 Abs. 3 und 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG analog. Folglich mindert sich der Verlustabzug nach § 10a GewStG bei der Personengesellschaft um den nach § 10a S. 4 und 5 GewStG auf die Kapitalgesellschaft entfallenden Betrag.[1] Entsprechendes gilt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Mitunternehmeranteil in vollem Umfang in eine Tochterkapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einbringt.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen