Begriff

Sowohl im Besteuerungs- als auch im finanzgerichtlichen Verfahren sind zahlreiche Fristen zu beachten. Die AO unterscheidet in § 108 AO zwischen Fristen und Terminen, ohne sie zu definieren. Fristen sind abgegrenzte, bestimmbare Zeiträume, vor deren Ablauf eine Handlung oder ein Ereignis wirksam werden muss, um fristgerecht zu sein.

Termine sind bestimmte Zeitpunkte, an denen etwas geschehen soll oder zu denen eine Wirkung eintritt. In der Regel haben bei Fristen die Steuerpflichtigen eine bestimmte wirksame Handlung vorzunehmen, um eine Pflicht zu erfüllen oder Rechtsnachteile zu vermeiden (Handlungsfristen).

Nicht selten werden im Sprachgebrauch die Begriffe Fristen und Termine falsch verwendet. So ist z. B. ein "Zahlungstermin" kein Termin, sondern das Ende einer Frist (Zahlungsfrist). Auch ist z. B. die "3-Tagesfiktion" des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten eigentlich keine Frist, sondern eher ein Termin.

Steuererklärungsfristen:

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere 3 Monate verlängert. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für die folgenden Veranlagungszeiträume verlängert. Es gelten dann bei der Einkommensteuer folgende Fristen:

Beratene Fälle:

  • VZ 2020: bis 31.8.2022 (LuF: 31.1.2023) = +6 Monate,
  • VZ 2021: bis 31.8.2023 (LuF: 31.1.2024) = +6 Monate,
  • VZ 2022: bis 31.7.2024 (LuF: 31.12.2024) = +5 Monate,
  • VZ 2023: bis 31.5.2025 (LuF: 31.10.2025) = +3 Monate,
  • VZ 2024: bis 30.4.2026 (LuF: 30.9.2026) = +2 Monate.

Nicht beratene Fälle:

  • VZ 2021: bis 31.10.2022 (LuF: Ende abw. WJ + 10 Monate) = +3 Monate,
  • VZ 2022: bis 30.9.2023 (LuF: Ende abw. WJ + 9 Monate) = +2 Monate,
  • VZ 2023: bis 30.8.2024 (LuF: Ende abw. WJ + 8 Monate) = +1 Monat.

Die Verlängerung der Abgabefristen soll also schrittweise wieder zurückgenommen werden; ab VZ 2025 (beratene Fälle) bzw. VZ 2024 (nicht beratene Fälle) würden dann wieder die ursprünglichen Fristen gelten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Grundlagen finden sich in den §§ 108, 109 AO i. V. m. Einzelregelungen der AO (z. B. hinsichtlich der Abgabe von Steuererklärungen in § 149 AO) oder in den Steuergesetzen.

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