Förderausschluss
Folgende Maßnahmen werden nicht gefördert:
- Erwerb von Grundstücken und Immobilien
- Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern
- bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Dachertüchtigung
- Blitzschutzanlagen
- finanzierte Wirtschaftsgüter (z. B. durch Leasing, Mietkauf, Lieferantendarlehen oder Ratenkaufvereinbarung)
- Aufwendungen für Mieten, Leasing, Finanzierung, Skonti
- Aufwendungen für Versicherungen
- Aufwendungen für regelmäßig anfallende Verwaltungskosten
- Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene und behördlich angeordnete Maßnahmen
- Umsatzsteuer, wenn der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
- Eigenleistungen
- Eigenbauanlagen
- Prototypen.
Vorhaben unter 1.000 EUR werden nicht gefördert.
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