Förderausschluss

Folgende Maßnahmen werden nicht gefördert:

  • Erwerb von Grundstücken und Immobilien
  • Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern
  • bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise Dachertüchtigung
  • Blitzschutzanlagen
  • finanzierte Wirtschaftsgüter (z. B. durch Leasing, Mietkauf, Lieferantendarlehen oder Ratenkaufvereinbarung)
  • Aufwendungen für Mieten, Leasing, Finanzierung, Skonti
  • Aufwendungen für Versicherungen
  • Aufwendungen für regelmäßig anfallende Verwaltungskosten
  • Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene und behördlich angeordnete Maßnahmen
  • Umsatzsteuer, wenn der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
  • Eigenleistungen
  • Eigenbauanlagen
  • Prototypen.

Vorhaben unter 1.000 EUR werden nicht gefördert.

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