Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle
- Gemeinden,
- Verbandsgemeinden,
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
als Eigentümer einer Liegenschaft der Kindertageseinrichtungen.
Weiterhin sind antragsberechtigt
- kommunale Schulträger,
- freie Träger von anerkannten Ersatzschulen,
wenn diese Mittel aus einer STARK III ELER-Richtlinie oder STARK III plus EFRE-Richtlinie der EU Förderperiode 2014-2020 erhalten und einen Eigenanteil finanzieren müssen.
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