Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle

  • Gemeinden,
  • Verbandsgemeinden,
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

als Eigentümer einer Liegenschaft der Kindertageseinrichtungen.

Weiterhin sind antragsberechtigt

  • kommunale Schulträger,
  • freie Träger von anerkannten Ersatzschulen,

wenn diese Mittel aus einer STARK III ELER-Richtlinie oder STARK III plus EFRE-Richtlinie der EU Förderperiode 2014-2020 erhalten und einen Eigenanteil finanzieren müssen.

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